Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege und für den Verkauf von Dienstleistungen
Fassung 0.9.1 (Übergangsfassung) · gültig ab 11. September 2026
Websites: melstromrisk.com und melstrom.de
§ 1. Wer die Leistungen erbringt
- Dienstleister und Verkäufer ist die Melstrom Intelligence sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Złota 75A lok. 7, 00-819 Warszawa, Polen, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy), geführt vom Amtsgericht Olsztyn (Sąd Rejonowy w Olsztynie), VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS 0000933945, NIP PL7393960886, REGON 520487465, Stammkapital 5 000 PLN — nachfolgend „Melstrom“.
- Die Gesellschaft firmierte zuvor unter BSBUD UA sp. z o.o.; Registernummer, Steuernummer und statistische Nummer sind unverändert. Vertragspartner ist stets die Melstrom Intelligence sp. z o.o.
- Kontakt: info@melstrom.de.
- Diese Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website melstromrisk.com sowie den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über Informations- und Analysedienstleistungen.
- Die Geschäftsbedingungen werden vor Vertragsschluss unentgeltlich in einer Form zur Verfügung gestellt, die ihren Abruf, ihre Wiedergabe und ihre Speicherung ermöglicht.
§ 2. Begriffsbestimmungen
Kunde — Unternehmer, juristische Person oder Organisationseinheit, die mit Melstrom einen Vertrag im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, beruflichen oder satzungsmäßigen Tätigkeit schließt.
Unternehmer mit Verbraucherstatus (przedsiębiorca na prawach konsumenta) — eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt und einen Vertrag schließt, der unmittelbar mit diesem Gewerbe zusammenhängt, sofern sich aus dem Inhalt des Vertrages ergibt, dass er für diese Person keinen beruflichen Charakter hat, der sich insbesondere aus dem im CEIDG offengelegten Gegenstand ihrer Tätigkeit ergibt.
Bericht — ein von einem Analysten von Melstrom erstelltes Dokument im PDF-Format.
Geprüftes Unternehmen — das Unternehmen oder der Unternehmer, auf das bzw. den sich die Prüfung oder die Bestellung bezieht.
Kostenlose Prüfung — die auf der Website verfügbare Prüfung der grundlegenden Registerdaten eines Unternehmens anhand der Steueridentifikationsnummer NIP.
Website — die Internetseite melstromrisk.com.
§ 3. Technische Anforderungen und Regeln für die Nutzung der Website
- Für die Nutzung der Website werden benötigt: ein Gerät mit Internetzugang sowie ein aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und aktivierter Unterstützung notwendiger Cookies. Für den Abruf des Berichts im PDF-Format sowie für die Kontaktaufnahme wird ein aktives E-Mail-Konto benötigt.
- Die Nutzung des Internets ist mit den üblichen Gefahren verbunden, insbesondere mit dem Risiko des Abfangens unverschlüsselter Korrespondenz sowie mit Schadsoftware. Wir empfehlen die Verwendung aktueller Software und eines Virenschutzes.
- Untersagt sind die Bereitstellung rechtswidriger Inhalte, eine Nutzung der Website, die deren Betrieb stört, sowie das automatisierte massenhafte Auslesen der Inhalte der Website.
- Melstrom kann den Zugang zur Website für Nutzer beschränken oder sperren, die gegen Absatz 3 verstoßen.
§ 4. Leistungen
4.1. Kostenlose Unternehmensprüfung
- Die kostenlose Prüfung besteht in der Darstellung grundlegender, öffentlicher Registerinformationen zu dem vom Nutzer anhand der NIP-Nummer bezeichneten Unternehmen: Bestätigung des Bestehens einer Eintragung, grundlegende Identifikationsdaten, Rechtsform, Status der Tätigkeit, Tätigkeitsgegenstand sowie Status im Verzeichnis der Umsatzsteuerpflichtigen.
- Für die Durchführung der kostenlosen Prüfung sind weder eine Registrierung noch die Angabe einer E-Mail-Adresse oder sonstiger Nutzerdaten erforderlich. Es genügt die Eingabe der NIP-Nummer des geprüften Unternehmens.
- Eine E-Mail-Adresse wird erst dann benötigt, wenn der Nutzer das Prüfergebnis im PDF-Format herunterladen möchte. Die Regeln hierzu beschreibt § 4.2.
- Die kostenlose Prüfung stellt ausschließlich Daten aus öffentlichen Registern dar. Sie enthält keine Bewertung, keine Empfehlung, kein Scoring und keine Analyse.
- Die Anzahl der kostenlosen Prüfungen ist begrenzt — von einem Gerät aus können mehrere Prüfungen pro Tag durchgeführt werden; das Limit erneuert sich um Mitternacht mitteleuropäischer Zeit. Die Beschränkung ergibt sich aus den Abfragelimits, die von den Betreibern der öffentlichen Register vorgegeben werden.
- Melstrom gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der kostenlosen Prüfung. Die Leistung kann zeitweise eingeschränkt sein, insbesondere wegen Nichtverfügbarkeit der öffentlichen Register oder wegen Ausschöpfung des täglichen Abfragelimits.
- Die kostenlose Prüfung verpflichtet nicht zum Erwerb einer kostenpflichtigen Leistung.
4.2. Abruf des Prüfergebnisses im PDF-Format
- Um das Ergebnis der kostenlosen Prüfung als PDF-Datei herunterzuladen, gibt der Nutzer eine E-Mail-Adresse an und akzeptiert die Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung. Die Einwilligung in die werbliche Kontaktaufnahme ist davon getrennt und freiwillig — ihr Fehlen hindert den Abruf nicht.
- Die Datei wird auf das Gerät des Nutzers heruntergeladen; eine Kopie wird an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
- Der Abruf der PDF-Datei ist kostenlos.
4.3. Prüfung des Geschäftspartners — Verifizierung eines polnischen Unternehmens
Ein strukturierter Bericht mit den Registerdaten des Unternehmens, Informationen zu Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und Prokuristen in dem in den Registern offengelegten Umfang, der Vertretungsregelung, dem Stammkapital, der grundlegenden Änderungshistorie, dem Status der Tätigkeit, in den Registern offengelegten Informationen zu Insolvenz, Restrukturierung oder Liquidation sowie der Angabe von Abweichungen zwischen den vom Geschäftspartner mitgeteilten Daten und den Registerdaten.
- Preis: 49 EUR
- Ausführungsfrist: bis zu 48 Arbeitsstunden ab Zahlungseingang
4.4. Risk & Financial Report — Bericht über das Geschäftspartnerrisiko
Ein erweiterter Bericht, der — im Rahmen dessen, was aus legalen Quellen verfügbar ist — enthält: den Rechtsstatus des Unternehmens, Daten der Eigentümer und Vertreter, die Organstruktur, grundlegende Finanzdaten aus den beim Register eingereichten Jahresabschlüssen, Informationen zu Insolvenz, Restrukturierung und Liquidation, den Status im Verzeichnis der Umsatzsteuerpflichtigen, das Ergebnis einer Prüfung in öffentlich zugänglichen Sanktionslisten und Listen politisch exponierter Personen, eine grundlegende Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen, grundlegende kapitalmäßige und personelle Verflechtungen, die Angabe festgestellter Warnsignale sowie eine beschreibende Einschätzung des Analysten nebst vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Absicherung der Transaktion.
- Preis: 149 EUR
- Ausführungsfrist: bis zu 5 Arbeitstage ab Zahlungseingang
4.5. Analysen mit individuell festgelegtem Umfang
Auf Bestellung erstellt Melstrom Analysen mit individuell festgelegtem Umfang — insbesondere die Bewertung der Aussichten auf Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners (Bewertung der Vollstreckungsaussichten & Asset Tracing) sowie die Prüfung von Unternehmen aus regulierten Branchen (Compliance-Prüfung für regulierte Branchen) — auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen sowie öffentlicher Register und Datenbestände, zu denen das Gesetz einen Zugang vorsieht.
Umfang, Preis und Frist werden in einem gesonderten Angebot festgelegt. Die maximale Ausführungsfrist beträgt 7 Arbeitstage, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
4.6. Was Melstrom nicht tut
Melstrom:
- erteilt keine Rechtsberatung und ist keine Rechtsanwaltskanzlei;
- ist keine Wirtschaftsauskunftei im Sinne des Gesetzes über die Bereitstellung von Wirtschaftsinformationen und den Austausch von Wirtschaftsdaten und führt kein Schuldnerregister;
- ist keine Detektei und führt keine Tätigkeiten aus, die der Detektivtätigkeit vorbehalten sind; insbesondere ermittelt Melstrom nicht den Aufenthaltsort natürlicher Personen, sucht nicht außerhalb öffentlicher Register und Datenbestände nach Vermögen, führt keine Observationen und keine Umfeldermittlungen durch und beauftragt hiermit auch keine Dritten;
- betreibt kein Inkasso und zieht keine Forderungen ein;
- hat keinen Zugang zu Daten, die dem Bank- oder Steuergeheimnis unterliegen, und keinen Zugang zu Verschlusssachen;
- übernimmt keine regulatorischen Pflichten des Kunden, einschließlich der Pflichten eines Verpflichteten im Sinne der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung;
- garantiert nicht die Aufdeckung eines Betrugs, die Ermittlung von Vermögen, die Rückerlangung von Geldern oder die Sicherheit einer Transaktion.
§ 5. Wer eine kostenpflichtige Leistung bestellen darf und zu welchem Zweck
- Kostenpflichtige Leistungen stehen ausschließlich Unternehmern, Organisationen und berufsmäßigen Beratern zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, beruflichen oder satzungsmäßigen Tätigkeit bestellen. Melstrom schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Eine von einer Person, die kein Unternehmer ist, aufgegebene Bestellung wird nicht ausgeführt; eine erhaltene Zahlung wird vollständig erstattet.
- Mit der Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung:
a) gibt der Kunde die Identifikationsdaten des vertretenen Unternehmens oder der vertretenen Organisation an, einschließlich der NIP-Nummer oder der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
b) erklärt der Kunde, dass er die Leistung im Zusammenhang mit seiner gewerblichen, beruflichen oder satzungsmäßigen Tätigkeit bestellt;
c) benennt der Kunde den tatsächlichen wirtschaftlichen Zweck der Bestellung;
d) erklärt der Kunde, dass er die im Bericht enthaltenen Informationen ausschließlich zu diesem Zweck verwenden wird.
- Beispiele zulässiger Zwecke: geplante Geschäftsbeziehung oder Vertragsunterzeichnung; Prüfung eines Lieferanten oder Subunternehmers; Gewährung einer Anzahlung oder Vorauszahlung; Verkauf mit Zahlungsziel oder Festlegung eines Lieferantenkreditlimits; Betreuung einer bestehenden Geschäftsbeziehung; Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen; Betrugsprävention; Bewertung einer Investition oder Übernahme; Wirtschaftsstreitigkeit oder Vorbereitung eines Verfahrens; Aufbereitung von Unterlagen für einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Versicherer oder sonstigen Berater.
- Untersagt ist die Bestellung eines Berichts zu privaten, nicht mit einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Zwecken, zum Zweck der Diskriminierung, der Belästigung, der Einschüchterung, der Druckausübung, der Erpressung, der unbefugten Beobachtung einer Person, der Verletzung der Privatsphäre, der Ermittlung des Aufenthaltsortes einer natürlichen Person oder zu einem rechtswidrigen Zweck.
- Melstrom kann eine Erläuterung des Zwecks, die Darlegung der Grundlage der Beziehung zum geprüften Unternehmen verlangen oder die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn Zweifel an dessen Zweck oder Rechtmäßigkeit bestehen. Im Fall der Ablehnung erstattet Melstrom die erhaltene Zahlung vollständig.
- Die Zweckerklärung des Kunden entbindet Melstrom nicht von einer eigenen Beurteilung des Auftrags.
§ 6. Vertragsschluss
- Die Informationen auf der Website stellen kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuches dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Die Bestellung erfolgt über das Formular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch.
- Melstrom übermittelt dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) eine Bestätigung der Vertragsbedingungen: Leistungsumfang, Preis, Ausführungsfrist, Art der Lieferung des Berichts sowie diese Geschäftsbedingungen.
- Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Kunde die Annahme der übermittelten Bedingungen bestätigt — in Beantwortung der E-Mail oder auf andere, auf einem dauerhaften Datenträger festgehaltene Weise.
- Bei telefonischen Absprachen mit einem Unternehmer mit Verbraucherstatus kommt der Vertrag erst zustande, nachdem diese Person den Inhalt des vorgeschlagenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt hat, nachdem sie zuvor von Melstrom eine solche Bestätigung erhalten hat.
- Melstrom wendet keine Verhaltenskodizes im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken an.
§ 7. Preise, Zahlung und Steuern
- Die in § 4 genannten Preise gelten für eine Bestellung und ein geprüftes Unternehmen.
- Zahlungsgrundlage ist eine Proformarechnung. Melstrom nutzt keinen Online-Zahlungsdienstleister — auf der Website gibt es keine Online-Zahlung; die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Proformarechnung angegebene Konto.
- Die Ausführung des Auftrags beginnt nach vollständigem Zahlungseingang. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Ausführungsfrist.
- Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird die Steuer vom Erwerber im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet; in diesem Fall enthält die Rechnung keinen Steuerbetrag und der Kunde gibt eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Gegenüber inländischen Kunden wird dem Preis die Umsatzsteuer zu dem am Ausstellungstag geltenden Satz hinzugerechnet.
- Die Rechnung wird in elektronischer Form ausgestellt und an die E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt, womit sich der Kunde einverstanden erklärt.
- Bei Zahlungsverzug kann Melstrom die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang aussetzen.
§ 8. Leistungserbringung und Lieferung des Berichts
- Der kostenpflichtige Bericht wird von einem Analysten von Melstrom erstellt und freigegeben. Melstrom wendet weder automatisches Scoring noch automatisierte Entscheidungsfindung an.
- Der Bericht wird im PDF-Format an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geliefert.
- Der Bericht ist ausschließlich für den Kunden und für den in der Bestellung angegebenen Zweck bestimmt. Die Regeln seiner Verwendung bestimmt das Dokument Nutzungsbedingungen für Berichte, das integraler Bestandteil des Vertrages ist.
- Jeder Bericht enthält die Angabe der Informationsquellen, das Datum ihrer Erhebung sowie Hinweise auf Umfangsbeschränkungen.
- Stellt sich während der Ausführung heraus, dass die Erstellung des Berichts im bestellten Umfang nicht möglich ist — insbesondere wenn das geprüfte Unternehmen nicht existiert, nicht tätig ist oder die Register die erforderlichen Daten nicht enthalten — informiert Melstrom den Kunden hierüber und bietet einen Bericht mit eingeschränktem Umfang zu einem entsprechend verminderten Preis an oder tritt vom Vertrag zurück und erstattet die Zahlung.
§ 9. Informationsquellen und Umfangsbeschränkungen
- Die kostenlose Prüfung auf der Website nutzt folgende Quellen: Zentrale Erfassung und Information über die Wirtschaftstätigkeit (CEIDG), OpenAPI des Landesgerichtsregisters des Justizministeriums sowie das vom Leiter der Nationalen Finanzverwaltung geführte Verzeichnis der Umsatzsteuerpflichtigen.
- Kostenpflichtige Berichte können zusätzlich andere öffentliche Register und Datenbestände sowie allgemein zugängliche Informationen nutzen. Jeder Bericht weist die verwendeten Quellen aus.
- Melstrom nutzt ausschließlich öffentlich zugängliche Informationen sowie rechtmäßig erlangte Informationen.
- Melstrom legt weder die detaillierte Methodik noch Zugangskennungen zu den Quellen offen.
- Informationen aus öffentlichen Registern geben den Stand der Eintragung am Tag der Prüfung wieder. Die Eintragung im Register kann vom tatsächlichen Sachverhalt abweichen, insbesondere wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Anmeldung einer Änderung nicht nachgekommen ist.
- Die Website stellt einen Teil der Bezeichnungen und Beschreibungen in deutscher Sprache dar. Maßgeblich ist der Inhalt der Eintragung im polnischen Register, der neben der Übersetzung dargestellt wird.
§ 10. Reklamationen und Berichtigung des Berichts
- Reklamationen sind an die Adresse info@melstrom.de zu richten, unter Angabe der Bestellnummer, einer Beschreibung der Beanstandung sowie — soweit einschlägig — der Bezeichnung der beanstandeten Information und des dem Kunden bekannten tatsächlichen Sachverhalts.
- Melstrom bearbeitet Reklamationen unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Meldung.
- Betrifft die Reklamation eine unrichtige Information, überprüft Melstrom diese an der Quelle. Bestätigt sich der Fehler, stellt Melstrom ohne zusätzliches Entgelt einen berichtigten Bericht aus und informiert den Kunden über den Umfang der Berichtigung.
- Beruht der Fehler auf dem Inhalt eines öffentlichen Registers, weist Melstrom hierauf in der Berichtigung hin und informiert darüber, wo eine Berichtigung der Eintragung beantragt werden kann.
- Kann die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden, steht dem Kunden eine Preisminderung oder die Erstattung des gezahlten Betrages zu.
- Melstrom verkauft keine Leistungen an Verbraucher und nimmt daher nicht an Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten teil.
§ 11. Haftung
- Melstrom haftet für die sorgfältige Durchführung der eigenen Analyse, das heißt für die zutreffende Wiedergabe der aus den angegebenen Quellen erhobenen Informationen zu dem im Bericht angegebenen Tag sowie für die Sorgfalt bei ihrer Zusammenstellung.
- Melstrom haftet nicht für:
a) Fehler, Lücken und Nichtaktualität von Daten in öffentlichen Registern und externen Datenbanken;
b) Nichtverfügbarkeit oder Einschränkung des Zugangs zu Registern und externen Datenbanken;
c) Änderungen des tatsächlichen Sachverhalts oder des Registerstandes nach dem Tag der Erstellung des Berichts;
d) die Unvollständigkeit öffentlicher Informationen, einschließlich der Nichteinreichung von Jahresabschlüssen durch das geprüfte Unternehmen;
e) die vom Kunden auf Grundlage des Berichts getroffene unternehmerische Entscheidung;
f) die Verwendung des Berichts zu einem anderen als dem in der Bestellung angegebenen Zweck;
g) die Folgen einer Veränderung des Berichts durch den Kunden oder einen Dritten;
h) die Folgen einer Weitergabe des Berichts an unbefugte Personen;
i) Nichterfüllung oder Verzögerung aufgrund höherer Gewalt.
- Der Bericht und das Ergebnis der kostenlosen Prüfung sind Hilfsmittel. Sie ersetzen weder die eigene Beurteilung des Kunden noch ein Rechtsgutachten, eine Due-Diligence-Prüfung, eine Revision oder gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. Sie stellen weder eine Bonitätsbeurteilung noch eine Empfehlung zum Vertragsschluss noch eine Garantie der Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners dar. Jede unternehmerische Entscheidung ist mit einem Risiko verbunden, das Melstrom nicht übernimmt.
- Das Ergebnis der kostenlosen Prüfung wird unentgeltlich und ohne Gewähr bereitgestellt. Melstrom haftet für dessen Inhalt ausschließlich in den Grenzen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
- Die Haftung von Melstrom ist auf die Höhe des für die jeweilige Leistung gezahlten Entgelts beschränkt, bei Dauerschuldverhältnissen auf das in den zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlte Entgelt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Die Beschränkungen aus den Absätzen 2, 4 und 5 gelten nicht für:
a) vorsätzlich verursachte Schäden;
b) durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden, soweit eine Haftungsbeschränkung nach dem anwendbaren Recht unzulässig ist;
c) die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf — in diesem Fall umfasst die Haftung den typischen, vorhersehbaren Schaden;
d) Personenschäden sowie Fälle einer Haftung, deren Ausschluss oder Beschränkung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unzulässig ist;
e) Ansprüche von Unternehmern mit Verbraucherstatus aus den Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen.
§ 12. Schutz personenbezogener Daten
- Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer der Website und der Kunden beschreibt die Datenschutzerklärung.
- Die Grundsätze der Verarbeitung von Daten der in Prüfergebnissen und Berichten beschriebenen Personen beschreiben die Datenschutzhinweise für in Berichten beschriebene Personen.
- Hinsichtlich der im Bericht enthaltenen Daten handeln Melstrom und der Kunde als unabhängige Verantwortliche. Der Kunde ist ab dem Erhalt selbst für die Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Daten verantwortlich, einschließlich der Erfüllung eigener Informationspflichten, sofern solche entstehen.
- Der Kunde darf die im Bericht enthaltenen personenbezogenen Daten nicht zu Marketingzwecken, nicht zum Aufbau einer eigenen Datenbank und nicht zu anderen als dem in der Bestellung angegebenen Zweck verwenden.
§ 13. Urheberrechte und Verbot der Weiterverbreitung
- Der Bericht, sein Aufbau, die Methodik und die Art der Darstellung sind Gegenstand der Rechte von Melstrom.
- Der Kunde erhält das Recht, den Bericht für eigene interne Zwecke zu dem in der Bestellung angegebenen Zweck zu nutzen, ohne Recht zur Weiterverbreitung.
- Die Einzelheiten regelt das Dokument Nutzungsbedingungen für Berichte.
- Untersagt sind insbesondere: der Weiterverkauf des Berichts, seine öffentliche Zugänglichmachung, seine Veröffentlichung im Internet, der Aufbau einer eigenen Datenbank auf seiner Grundlage, die Entfernung der Angaben zu Quellen, Aktualitätsdatum und Beschränkungen sowie die Entfernung der Kennzeichen von Melstrom.
§ 14. Bestimmungen für Unternehmer mit Verbraucherstatus
- Melstrom schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Dieser Paragraf betrifft ausschließlich natürliche Personen mit einer Einzelunternehmung, die eine Leistung bestellen, die unmittelbar mit dieser Tätigkeit zusammenhängt, für sie jedoch keinen beruflichen Charakter hat. Nach Art. 7aa des polnischen Verbraucherrechtegesetzes finden auf sie die Vorschriften über das Widerrufsrecht sowie über die Vertragsmäßigkeit digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen Anwendung.
- Bei der Bestellung fragen wir, ob der Vertrag für den Kunden beruflichen Charakter hat. Die Antwort ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss und entscheidet für sich genommen nicht über den Schutzumfang — maßgeblich sind der Inhalt des Vertrages und der im CEIDG offengelegte Tätigkeitsgegenstand des Kunden.
- Widerrufsrecht. Ein Unternehmer mit Verbraucherstatus kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widerrufen, vorbehaltlich der Absätze 4–6. Es genügt, vor Fristablauf eine Erklärung an info@melstrom.de zu senden.
- Beginn der Leistungserbringung vor Fristablauf. Da wir den Bericht unverzüglich nach Bezahlung der Bestellung erstellen, holen wir vor Arbeitsbeginn das ausdrückliche Verlangen ein, mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, verbunden mit der Bestätigung der Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Leistung erlischt.
- Folgen des Widerrufs. Ein Widerruf nach Abgabe des Verlangens gemäß Absatz 4, aber vor vollständiger Erbringung der Leistung, bedeutet die Zahlung für die bis zum Widerruf erbrachte Arbeit, anteilig zu deren Umfang. Nach vollständiger Erbringung der Leistung, das heißt nach Lieferung des fertigen Berichts, erlischt das Widerrufsrecht — sofern Melstrom sämtliche Voraussetzungen aus Absatz 4 erfüllt und den Kunden hierüber vor Beginn der Leistungserbringung informiert hat.
- Ohne ein ausdrückliches Verlangen gemäß Absatz 4 beginnt Melstrom mit der Ausführung erst nach Ablauf von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
- Vertragsmäßigkeit der Leistung. Auf Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen finden die Vorschriften des Kapitels 5b des polnischen Verbraucherrechtegesetzes Anwendung.
- Die Bestimmung des § 15 Abs. 2 über den Gerichtsstand am Sitz von Melstrom bindet den Kunden nicht, wenn zwingende Vorschriften ihm einen weitergehenden Schutz gewähren.
§ 15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Der Vertrag unterliegt polnischem Recht. Die Rechtswahl schließt zwingende Vorschriften nicht aus, die im konkreten Fall nicht durch Vereinbarung abbedungen werden können.
- Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das für den Sitz von Melstrom örtlich zuständige Gericht zuständig. Der Kunde stimmt dem zu, indem er die Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss akzeptiert.
- Die Bestimmung aus Absatz 2 bindet den Kunden nicht, soweit zwingende Vorschriften ihm einen weitergehenden Schutz gewähren.
- Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
- Vom Kunden verwendete Vertragsmuster, insbesondere seine allgemeinen Einkaufsbedingungen, finden keine Anwendung, es sei denn, Melstrom akzeptiert sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail.
- Melstrom kann die Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen ändern: Änderung der Rechtsvorschriften, Änderung des Leistungsumfangs, Wechsel der Anbieter oder der Art der Lieferung der Berichte. Über eine Änderung informiert Melstrom auf der Website mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen, Kunden aus Dauerschuldverhältnissen zusätzlich per E-Mail. Auf vor der Änderung geschlossene Verträge finden die Geschäftsbedingungen in der bisherigen Fassung Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
- Die Geschäftsbedingungen sind in polnischer und deutscher Sprache verfügbar. Im Fall von Abweichungen ist die polnische Fassung maßgeblich.